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Blockhütte im Wald bauen – Verboten oder erlaubt?

Eine eigene Blockhütte im Wald, ein Ort, um der Hektik und dem Stress schnell und unkompliziert zu entfliehen, nicht nur für Survival- oder eingeschworene Outdoor-Fans ist dies der Inbegriff eines Traums.

Insbesondere Menschen mit einem eigenen Waldgrundstück können es sich häufig sehr gut vorstellen, in ihrem Wald eine lauschige Blockhütte als Rückzugsort zu errichten.

Aber ist das überhaupt erlaubt?

Darf ich im Wald bauen was ich will? Das Baugesetzbuch und der Wald.

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht auch die Bebauung des Waldes gesetzlich geregelt hätte. Was im Wald gebaut oder eben nicht gebaut werden darf, steht im Baugesetzbuch (BauGB). Das BauGB teilt die Flächen Deutschlands in drei Kategorien ein: Planbereich, Innenbereich und Außenbereich.

Weil der Wald weder überplant (ist Planbereich) noch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil darstellt (Innenbereich), wird der Wald als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB klassifiziert. Die Umsetzung eines Bauvorhabens ist hier mit deutlich mehr Hürden verbunden als im Innen- oder Planungsbereich. Unterschieden wird in privilegierte, teilprivilegierte und sonstige Vorhaben.

Als privilegierte Vorhaben werden alle Bauvorhaben klassifiziert, welche einen positiven Nutzen (z. B. Forschung) für die direkte Umgebung haben. Teilprivilegierte Vorhaben sind alle jene Vorhaben, welche das Ziel verfolgen, landwirtschaftliche Bauten zu erhalten.

Bauvorhaben, die nicht unter die beiden vorherigen Klassifizierungen fallen, sind sonstige Bauvorhaben. Zur Erteilung eines solchen Bauvorhabens dürfen diesem keine öffentliche Belange entgegenstehen.

Eine Blockhütte im Wald stellt in der Regel ein sonstiges Vorhaben dar. Und man sollte meinen, gegen so eine einsame Hütte im Wald kann nicht gegen öffentliche Belange stehen – leider doch!

Oft wird argumentiert, dass durch den Bau einer Blockhütte im Wald die natürliche Eigenart der Landschaft und damit verbunden ihr Erholungswert beeinträchtigt wird oder dass zu befürchten steht, dass dadurch mit einer größeren Besiedlung des betroffenen Gebietes zu rechnen ist.

Was passiert, wenn ich es trotzdem mache?

Aber was, wenn man trotzdem eine Hütte in seinen Wald baut? Ist doch schließlich das eigene Grundstück! Was will der Staat machen, wenn die Hütte erst mal steht?

Beim Thema illegale Bauten, egal ob aufgrund der Lagen (z. B. im Naturschutzgebiet) oder aufgrund der Genehmigungsverpflichtung des eigentlichen Bauvorhabens versteht der deutsche Staat keinen Spaß!

Findet die zuständige Baubehörde heraus, dass im Wald verbotenerweise eine Blockhütte steht, wird zunächst ein Bußgeld fällig.

Dieses berechnet sich danach, wo die Blockhütte steht (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder außerhalb geschützter Flächen) sowie danach, wie groß die Hütte war und ob ihr Bau genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig war.

Wie oben erwähnt handelt es sich bei einer Blockhütte zum Wohnen immer um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist abhängig vom Bundesland, in welchem die Hütte errichtet wurde.

Außerdem wird eine Abrissverfügung ergehen, sodass die Hütte abgerissen werden muss.

Daher ist es nicht empfehlenswert, einfach ohne Baugenehmigung eine Hütte in den Wald zu bauen.

Fazit bez. eigener Blockhütte im eigenen Wald

Auch wenn die Idee einer kleinen gemütlichen Blockhütte im eigenen Wald verlockend klingt, in Deutschland ist ein solcher Bau quasi unmöglich, da die Erhaltung einer unberührten Natur im Vordergrund steht.

Auf die illegale Errichtung einer Blockhütte sollte darüber hinaus verzichtet werden, da Bußgelder fällig werden und die Blockhütte außerdem abgerissen werden muss.


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kainer

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